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Schülerfirmen
Im Bereich der Berufsorientierung gewinnen die Themen „Unternehmergeist“ und „Unternehmerische Selbstständigkeit“ zunehmend an Bedeutung. Im Stundenkanon der Schulen kommen sie allerdings bisher nur selten vor. Wenn aber Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit bekommen, eigene, an der Wirklichkeit angelehnte Unternehmenskonzepte zu entwickeln und diese dann in Form von Schülerunternehmen auch umzusetzen, lernen sie handlungsorientiert und sehr praxisnah. Gefördert werden dabei neben dem Erwerb von Fachwissen auch die für alle Berufe wichtigen Schlüsselqualifikationen. Sehr hilfreich ist die Unterstützung durch regionale Partner aus Wirtschaft und Verwaltung. Laut einer Abfrage im Jahr 2011 gibt es in Ostwestfalen-Lippe über 80 Schülerfirmen, sie sind in den Bereichen Produktion, Vertrieb, Verkauf und Dienstleistungen tätig. Im Kreis Lippe gibt es ein Schülerfirmen-Netzwerk, das von verschiedenen Partnern unterstützt wird so wie Fortbildungsangebote für Schüler und gemeinsame Veranstaltungen, genannt sei hier die Schülerfirmen-Messe in der Lipperlandhalle, die alle zwei Jahre stattfindet und zu der alle Schülerfirmen in OWL eingeladen werden.
Mehr Informationen unter:
www.schuelerfirmen.net, http://www.schuelerfirmen.de/

Schüler helfen Schülern
Schüler helfen Schülern bei Hausaufgaben, im Unterricht, sie schlichten Streit, sie kümmern sich um Benachteiligte, sie leisten Erste Hilfe und vieles mehr. Solche von Lehrkräften mit Schülerinnen und Schülern aufgebauten Helfersysteme gewinnen immer mehr an Bedeutung, da sie erheblich dazu beitragen, die soziale Kompetenz und das Verantwortungsbewusstsein zu fördern. Aber auch in den Bereichen Sport, Musik und Kultur wächst die Zahl der Helfersysteme.
Viele Anregungen und Informationen gibt das BuddY-Programm, das auch in vielen Schulen im Regierungsbezirk Detmold umgesetzt wird.

Schulaufsicht s. Schulträger und Schulaufsicht

Schulbus
Ein heikles Thema, das nicht tabuisiert werden soll: Die Schülerbeförderung mit dem Schulbus. Vielerorts läuft sie rund. Oft gibt es jedoch Reibereien und Probleme.  Linien werden gestrichen. Busse sind überfüllt. Gedränge an Haltestellen. Schuldzuweisungen an eine Adresse sind meist der falsche Weg. Bewährt haben sich so genannte „Runde Tische“. Schulträger, Busunternehmer, Verkehrsgesellschaften, Schulleitungen und Vertreter der schulischen Mitwirkungsgremien setzen sich in regelmäßigen Abständen an einen Tisch und versuchen Lösungswege zu erarbeiten.  Vieles kann im Vorfeld verabredet werden. An wen kann man sich mit seinen Beschwerden wenden? Worauf können Eltern und Schule bei der Mobilitätserziehung achten? Wer übernimmt Aufsichten an den Haltestellen? Tipp: Miteinander, nicht gegeneinander.

http://www.sicherer-schulbus.de/
http://www.eltern.de/schulkind/weiterfuehrende-schule/schulbus.html
http://www.busstop.de/index.php?id=320
http://www.gym-hbm.de/media/community/downloads/formulare/formular_zur_schilderung_von_busproblemen.pdf


Schulferien
Ein ganz wichtiger Bereich im Schulleben, eine Übersicht über die Ferien in NRW bis 2017 finden Sie hier: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/Ferientermine/Ferienordnung/index.html#A_1
Hinzu kommen noch die beweglichen Ferientage, hier heißt es in der Ferienordnung NRW:

„Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2010/11, 2011/12, 2014/15, 2016/17 drei und in den Schuljahren 2012/13, 2013/14 und 2015/16 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage sind die Termine für die zentralen Prüfungen zu berücksichtigen. Die Entscheidung ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Schulferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.“

Schule der Zukunft
Unterricht und Schulalltag im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung zu gestalten, das ist Ziel der Kampagne "Schule der Zukunft". Schulen beteiligen sich durch eigene Ideen und Projekte. Sie zeigen so vorbildhaft, wie nachhaltige Entwicklung, Partizipation, Integration und Vernetzung eine "Schule der Zukunft" gestalten können. Dafür werden sie nach einem zweijährigen Projektzeitraum ausgezeichnet. In Ostwestfalen-Lippe beteiligen sich über 50 Schulen an dem Projekt, sie werden Ende des Schuljahres 2011/12 ausgezeichnet, danach können weitere Schulen in das Programm aufgenommen werden. Die Bezirksregierung Detmold schreibt rechtzeitig alle Schulen an.
http://www.schule-der-zukunft.nrw.de


Schulformen in NRW
NRW verfügt über ein vielfältiges Angebot an Schulen mit Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule, Berufskolleg, Förderschule, Realschule und  Weiterbildungskolleg. Hinzu kommen Schulen in privater Trägerschaft, eine Übersicht mit weiterführenden Links zu den einzelnen Schulformen finden Sie hier.

Sie suchen eine bestimmte Schule in einer Region, oder eine Schule mit bestimmten Angeboten. Die Suchmaschine des Schulministeriums führt Sie zum Ziel, klicken Sie hier.

Schulgesetz NRW
Im jahr 2005 wurde das erste Schulgesetz NRW verabschiedet, zuvor gab es verschiedene Einzelgesetze, die zusammengefasst wurden. Seit dieser Zeit gab es fünf Änderungen des Gesetzes, eine weitere Änderung steht durch die Einbindung der Sekundarschule bevor. Zur aktuellen Version des Gesetzes Stand 1. Juli 2011 gelangen Sie hier:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf

Schulprogramm
Seit 1997 ist jede Schule  in NRW dazu verpflichtet, in eigener Verantwortung ein Schulprogramm zu erstellen, das kontinuierlich fortgeschrieben werden soll. 

Im Schulgesetz NRW ist in §3(2) festgelegt:

„Die Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreibt es regelmäßig fort. Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit, plant, falls erforderlich, konkrete Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer festgelegten Reihenfolge durch.“

Nach einem schulintern festgelegten Verfahren sollte möglichst in der  Verantwortung  einer beauftragten „Steuergruppe“ unter Beteiligung der Schulleitung eine breite Beteiligung von Lehrpersonal, Schülern und Eltern bei der Entwicklung des Schulprogramms gewährleistet werden.

Verbreitet ist die folgende Gliederung von Schulprogrammen:

  • Einleitung
  • Bestandsaufnahme/Diagnose (Aussagen zum IST-Stand)
  • Kernaussagen zum Leitbild  (Zukunftsvision)
  • Leitsätze
  • Schwerpunkte der Schulentwicklung und daraus abgeleitete Ziele
  • Vereinbarte Schritte+Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele
  • Aussagen zur Überprüfung (Evaluation) des Erfolges der Maßnahmen
  • Anhang
  • Informieren Sie sich über das Schulprogramm Ihrer Schule und signalisieren Sie Bereitschaft zur Mitarbeit an dessen Weiterentwicklung. In den folgenden Links empfehlen wir Ihnen eine praktikable Handreichung zur Organisation der Schulprogrammarbeit aus einem anderen Bundesland.  Die Arbeitsschritte sind problemlos auf NRW übertragbar.

http://www.bildung-mv.de/export/sites/lisa/de/schule/entwicklung/selbst_schule/dok_s_schule/GS_Handreichung.pdf

Tipp: Schauen Sie sich die Schulprogramme und Aktivitäten von Schulen an, die an Wettbewerben  wie dem Deutschen Schulpreis teilgenommen und für besondere Leistungen ausgezeichnet worden sind.

http://schulpreis.bosch-stiftung.de/content/language1/html/index.asp

Empfehlenswert sind die beim  Beltz-Verlag bestellbaren Praxishilfen und Materialien zur Schulprogramm-Entwicklung, weil  auf die demokratische Beteiligung ein besonderes  Augenmerk gelegt wird.

http://blk-demokratie.de/materialien/qualitaetsrahmen-demokratiepaedagogik/heft-5.html

Schulpsychologie
Schulpsychologische Beratungsstellen helfen Ihrem Kind in vielen Situationen, in denen Sie als Eltern vielleicht überfordert sind.
Auf den Internetseiten www.schulpsychologie.de sind typische  schulpsychologische Fragestellungen aufgelistet:
„Marco, 13 Jahre, will nicht in die Schule und weigert sich, seine Hausaufgaben zu machen.
Mara, 15 Jahre, lernt viel und schreibt trotzdem schlechte Noten. Sie ist schon ganz verzweifelt.
Jannik, 12 Jahre, hat Angst vor Mathe und kann in der Nacht vor Mathearbeiten nicht schlafen.
Die Eltern von Sarah, 9 Jahre, sind mit der Klassenlehrerin ihrer Tochter sehr unzufrieden, Gespräche eskalieren häufig.
Die Eltern von Lisa, 4. Klasse, sind sich unsicher, auf welche weiterführende Schule Lisa gehen soll.
Melissa, 17 Jahre, wird in ihrer Klasse ausgegrenzt und verspottet. Sie würde am liebsten die Schule wechseln.“
Auf den Internetseiten finden Sie auch Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Über das Portal können Sie auch per E-Mail Beratung erhalten.


Schulsanitätsdienst
Schüler helfen Schülern, dies nicht nur bei Hausaufgaben, sondern auch dann, wenn es zu Verletzungen auf dem Schulhof, bei Sportveranstaltungen oder Schulfesten kommt. In vielen Schulen gibt es Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen, die über eine fundierte Ausbildung verfügen. Diese Ausbildung bieten verschiedene außerschulische Partner an. Die Mindestanforderung für die Qualifikation zum Schulsanitätsdienst umfasst eine Schulung von 16 Stunden.
Das Jugendrotkreuz informiert hierüber ausführlich:
http://djrk.de/?id=217

Schulsozialarbeit
Fachkräfte für Sozialarbeit in Schulen können seit 2008 in allen Schulformen eingestellt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass eine Lehrerstelle umgewandelt wird. Außerdem müssen verschiedene Rahmenbedingungen gegeben sein, wie ein sozialräumlich orientiertes Handlungskonzept, das mit der örtlichen Jugendhilfe abgestimmt ist. Weitere Informationen gibt es hier.

Schulweg
Rund 60.000 kleinere und größere Schäden erleiden Kinder in Deutschland jährlich auf dem Schulweg, die meisten hiervon wären vermeidbar gewesen. Eltern und Kinder werden von vielen Seiten hierauf aufmerksam gemacht. Guten Rat geben auch die Polizei, die Schule, die Verkehrswacht, die Versicherungsträger u.a.
Sprechen Sie das Thema an Elternabenden an, geben Sie Hinweise auf Gefahrenpunkte, aber weisen Sie auch die Eltern selbst auf die Notwendigkeit hin, dass sie ihr Fahr- und Parkverhalten in Schulnähe ständig überprüfen sollten. Die meisten Unfälle von Grundschulkindern ereignen sich im PKW.

Tipps zum ersten Schulweg:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/_Rubriken/Praxis/Schulweg/
Tipps, Projekte und Zahlen:
http://www.deutsche-verkehrswacht.de

 

Schulträger und Schulaufsicht
Wer ist für was in Schulen zuständig? Eine nicht immer ganz eindeutig zu beantwortende Frage. Versuchen wir mal, die wichtigsten Eckdaten herauszustellen. Die Schulaufsicht ist für das pädagogische Personal in Schulen und Studienseminaren und die Qualität des Unterrichts zuständig, die oberste Schulaufsicht liegt beim Land NRW, die obere Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen, die direkt die Aufsicht über Berufskollegs, Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien ausüben und Schulen freier Träger. Die Aufsicht über Grundschulen, Förderschulen und Hauptschulen liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten (untere Schulaufsicht).

Öffentliche Schulträger sind Kreise und Kommunen (z.T. auch Landschaftsverbände), sie sind verantwortlich für die Schulgebäude samt Ausstattung, Lehrmittel, Schülertransport, Schulentwicklungsplanung und Schuleinzugsbereiche. Der Schulträger stellt aber auch das nichtpädagogische Personal wie Hausmeister und Bürokräfte.

Wenn Sie es genau wissen wollen, schauen Sie bitte in die Paragraphen 78 bis 91 im Schulgesetz NRW.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf

Sekundarschule
Die Sekundarschule gibt es seit Oktober 2011, die neue Schulform der Sekundarstufe I tritt neben die bestehenden Schulformen. Sekundarschulen müssen mindestens dreizügig sein. Schülerinnen und Schüler lernen in der Sekundarschule mindestens bis Klasse 7 gemeinsam, sie haben keine eigene Oberstufe. Sekundarschulen können ihren Betrieb zum Schuljahr 2012/13 aufnehmen.

Mehr auf den Seiten des Schulministeriums NRW:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Sekundarschule/index.html

Selbstlernzentrum

Viele Schulen verfügen schon über ein Selbstlernzentrum. Hier können Schülerinnen und Schüler selbststängig schulische Arbeiten erledigen. Voraussetzung für ein Selbstlernzentrum sind einen ausreichende Zahl von (Online-)Arbeitsplätzen und ein Zugang zu Literatur, ein Selbstlernzentrum soll für die Schülerinnen und Schüler nach vorgegebenen Regeln frei zugänglich sein. Informationen finden Sie hier auf den Seiten des Schulministeriums.


Service-Learning
Service-Learning ist ein Bildungskonzept, das Bildung und ehrenamtliches Engagement in der Gesellschaft verbindet. Schülerinnen und Schüler lernen in konkreten Lebenssituationen. Schüler machen ein dreiwöchiges Sozialpraktikum oder sie engagieren sich in einer Schülerfirme oder sie veranstalten Sprach- oder Internetkurse in einem Seniorenheim u.v.m.

Hilfestellungen beim Start und bei der Durchführung gibt es bei der Initiative „Sozialgenial - Schüler engagieren sich“
www.sozialgenial.de
http://www.servicelearning.de/

Soziale Netzwerke
Soziale Netzwerke wie Schüler VZ oder Facebook erfreuen sich immer größerer Beliebtheit bei Jugendlichen, laut der JIM-Studie nutzen 84% der jugendlichen Internetnutzer diese Netzwerke.
Eltern sollten unbedingt darauf achten, wie ihre Kinder mit den Netzwerken umgehen, welche Dinge sie Freunden mitteilen, welche Bilder sie veröffentlichen, denn das Internet merkt sich alles, auch wenn man glaubt, etwas gelöscht zu haben. So können Fotos auch von anderen gespeichert werden, die diese dann auch jeder Zeit wieder veröffentlichen können. s. auch Cyber-Mobbing.

Zur JIM-Studie gelangen Sie hier: http://www.mpfs.de/index.php?id=181
Weitere Informationen zum Umgang mit dem Internet erhalten Sie hier:
www.schau-hin.info

Sponsoring
Schulsponsoring ist heute als zusätzliche Einnahmequelle für Schulen fast unverzichtbar, wenn es darum geht, zusätzliche Angebote oder Anschaffungen geht. Geldgeber können Firmen, Stiftungen u.a. sein. Doch es gibt auch hier einiges zu beachten wie rechtliche Vorgaben und Werbeverbot in Schulen. Hierzu hat die Stiftung Partner für Schule NRW einen Leitfaden für Schulen aktuell entwickelt, den Sie kostenlos bestellen oder auch als pdf herunterladen können. http://www.partner-fuer-schule.nrw.de/sponsoring.php

 

Standardsicherung
Inwieweit wird gewährleistet, dass die Anforderungen für eine Mathe-Arbeit für Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Schulform und Klassenstufe in der Stadt Z. mit denen derselben Klassenstufe und Schulform am Ort W. vergleichbar sind? Ist ein Umzug problemlos möglich? Sind die Zensuren vergleichbar? Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat wegen der in den Fragen angedeuteten Probleme Maßnahmen ergriffen, damit Schulleistungen vergleichbarer werden. Wörtlich schreibt das Ministerium: „Mit zunehmender Eigenverantwortlichkeit haben Schulen in NRW größere Freiräume erhalten, um Unterricht und Schule zu gestalten. Dabei sind sie verpflichtet, die bundesweit vorgegebenen Bildungsstandards sowie die (darauf basierenden) landesspezifischen kompetenzorientierten Kernlehrpläne umzusetzen und Rechenschaft darüber abzulegen, ob und in welchem Umfang es ihnen gelingt, diese Standards zu erfüllen. Unter anderem geschieht dies im Rahmen von Lernstandserhebungen bzw. Vergleichsarbeiten sowie von zentralen Prüfungen zur Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen.“
Auf der nachfolgenden Seite finden sie Infos und weiterführende Links zu sämtlichen ministeriellen Maßnahmen zur Standardsicherung (Lehrpläne für alle Schulformen und Unterrichtsfächer, Vergleichsarbeiten, Lernstandserhebungen, zentralen Prüfungen und Abitur-Prüfungen).
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/


Streitschlichtung
Schüler lösen selbst Konflikte: Qualifizierte Lehrer einer Schule bilden Schülerinnen und Schüler zu Streitschlichtern aus. Konfliktparteien bekommen einen Termin im Streitschlichterraum. Nach vorgegebenen Regeln können beide Seiten ihre Position darlegen. Zur Lösung des Streits werden Vereinbarungen erarbeitet, die von beiden Seiten akzeptiert werden müssen. Alle Parteien sollen den Raum zufrieden verlassen. Die Streitschlichtung hat sich als sehr wirkungsvoll erwiesen und ist in Schulen sehr verbreitet.

http://www.bmev.de/uploads/media/mediation-schule.pdf

Studienorientierung
Studienorientierung ist ein Bestandteil der Berufsorientierung in der Sekundarstufe II. Welches Studium passt zu mir, will ich überhaupt studieren oder vielleicht eine duale Ausbildung machen? Was erwartet mich an der Hochschule, welche Berufsaussichten habe ich? Die Universitäten und Hochschulen bieten hier Tage der offenen Tür an, manchmal auch Schnuppervorlesungen, dies auch in den Schulferien. Die Hochschulen in NRW haben 2011 zum ersten Mal eine Woche der Studienorientierung für alle Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe angeboten, die Schulen sind hierüber informiert.
Mehr im Portal Studieren in NRW.
http://www.innovation.nrw.de/studieren_in_nrw/index.php

Sucht s. Drogen und Sucht

Surfschein (Internet)
Wenn Sie sicher sein wollen, ob Ihr Kind genug über die Gefahren im Internet weiß, dann folgen Sie dem unten angegebenen Link und lassen Sie Ihr Kind einen Surfschein machen. Eine drollige Comic-Figur führt zu verschiedenen Fragen, die Ihr Kind beantworten muss. Als Eltern erhalten Sie anschließend den ausgedruckten Surfschein mit einer Auswertung, die Ihnen und Ihrem Kind sagt, wo ggf. noch Informationslücken bestehen. Auf den Seiten des Internet-abc können diese Lücken geschlossen werden. Alles ist sehr schön geschrieben und verständlich.
http://www.internet-abc.de/kinder/surfschein.php?SID=rgVRI3IrqZHFW0qNILVrDysWkrYXBl12