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Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)
Die Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern soll systematisch verbessert werden. Deshalb hat die Landesregierung NRW ein neues Programm ins Leben gerufen, das gegenwärtig in ausgewählten Kommunen erprobt wird. Eltern sind aufgerufen, hier mitzuwirken.
Mehr erfahren Sie hier.
Kinderschutz in der Schule Im Paragrafen 42 Abs. 6 SchulG NRW heißt es: "Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen."
Mehr auf den Seiten des MSW hier.
Die Broschüre “Kinderschutz macht Schule” finden Sie als pdf-Datei hier.
Klassenarbeiten
Alle Fragen rund um Klassenarbeiten und Leistungsbewertung beantwortet das Schulministerium auf folgender Seite:
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Hauptschule/FAQ-A--Z/Klassenarbeiten/index.html
Antworten auf Fragen zu Klassenarbeiten und zur Leistungsbewertung finden Sie hier.
Klassenfahrten
Schulwanderungen und Schulfahrten sind Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, sie müssen einen Bezug zum Unterricht haben. Daher entscheiden die Schulen hierüber in eigener Verantwortung. Die Schulkonferenz gibt die Rahmenbedingungen vor wie Dauer und finanzielle Obergrenzen. So darf der finanzielle Aufwand kein Grund dafür sein, das eine Schülerin oder ein Schüler nicht teilnehmen kann.
Über die Ziele, die Dauer und das Programm entscheidet die Klassenpflegschaft oder die Jahrgangsstufenpflegschaft, bei mehrtägigen Fahrten oder bei erheblichem Finanzaufwand muss hierüber geheim abgestimmt werden. Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulfahrten/index.html
Klassenlehrer/in In der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen des Landes NRW (ADO) heißt es zu den Aufgaben und Pflichten:
„(1) Für jede Klasse bestimmt der Schulleiter oder die Schulleiterin im Benehmen mit der Lehrkraft einen Klassenlehrer oder eine Klassenlehrerin. Diese sollen im besonderen Maße auf die erzieherische und fachliche Förderung der Schüler und Schülerinnen der Klasse hinwirken. Sie achten darauf, dass die Klasse, insbesondere durch den Umfang der Hausaufgaben und die Verteilung der Klassenarbeiten, im Laufe des Schuljahres ausgewogen und nicht unangemessen belastet wird.
(2) Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin informiert und berät die Klasse bei Bedarf in allen schulischen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen der Schullaufbahnen, soweit diese Aufgabe nicht von Beratungslehrern oder Beratungslehrerinnen (§ 8 Abs. 4) wahrgenommen wird. In Gesprächen und im Rahmen von Klassenkonferenzen informiert sich der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin über das Verhalten und die Leistungen der Schüler und Schülerinnen auch im Unterricht der anderen Lehrkräfte.
(3) Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin führt den Vorsitz in den Klassenkonferenzen (§ 71 Abs. 1 Satz 2 SchulG) und ist mit beratender Stimme Mitglied der Klassenpflegschaft (§ 73 Abs. 1 Satz 1 SchulG). Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin fördert und koordiniert die Kontakte zu den Erziehungsberechtigten und benachrichtigt sie bei besonderen Anlässen. Entsprechendes gilt hinsichtlich der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen.
(4) Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin sorgt dafür, dass die die Klasse betreffenden Unterlagen ordnungsgemäß erstellt und geführt werden (insbesondere das Schülerstammblatt gemäß § 4 Abs. 4 VO-DV I –BASS 10 – 44 Nr. 2.1, das Klassenbuch, die Zeugnisse, die Abwesenheitsliste und die Entschuldigungen). Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin sorgt für die Durchführung vorgeschriebener ärztlicher Untersuchungen und für die Fertigung von Gutachten zu Übergangsverfahren und erledigt die damit zusammenhängenden Aufgaben einschließlich der Vorbereitung der Klassen- und Versetzungskonferenzen.
(5) Bei Schulwanderungen und Schulfahrten begleitet in der Regel der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin die Klasse; in begründeten Fällen kann die Schulleitung eine andere Regelung treffen (vgl. Wanderrichtlinien, RdErl. v. 19. 3. 1997 – BASS 14 – 12 Nr. 2). Besondere Veranstaltungen der Klasse (z. B. Betriebsbesichtigungen, Feiern) sind mit der Schulleitung abzustimmen.“
Klassenpflegschaft und Jahrgangsstufenpflegschaft
Im Schulgesetz NRW (Stand vom 1.07.11) heißt es:
„(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
(2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
(3) Soweit kein Klassenverband besteht, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.“ Mehr in der Broschüre „Elternmitwirkung in der Schule“: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/staatskanzlei/das-abc-der-elternmitwirkung/913
Klassenpflegschaftsvorsitzende sind Vermittler:
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/AusSchulen/Berichte-und-Reportagen/Klassenpflegschaftsvorsitzende-sind-Vermittler-zwischen-Eltern-und-Lehrern/index.html
Klassenrat In der Schule ist der Klassenrat eine wichtige Methode der Mitwirkung (Fachwort: Partizipation) von Schülerinnen und Schülern. Dabei setzt sich die gesamte Klasse zunächst noch unter Anleitung einer Lehrkraft in einer Runde zusammen, berät und entscheidet in einem begrenzten zeitlichen Rahmen über sie als Gemeinschaft betreffende Themen, Probleme, Pläne oder Konflikte nach zuvor vereinbarten Regeln. Einzelne Schüler übernehmen bei der Vorbereitung, Durchführung und Ergebnissicherung Aufgaben und damit zunehmend Verantwortung für sich und die Klassengemeinschaft. Schrittweise zieht sich die Lehrkraft aus der Leitung in die begleitende und beobachtende Rolle zurück. Mit Hilfe des Klassenrates können Schülerinnen und Schüler Kompetenzen der Verantwortungsübernahme und Mitwirkung erwerben, z.B. indem sie
- sich an Gesprächsregeln halten
- Konflikte lösen/Streit schlichten lernen
- Argumente abwägen
- Toleranz üben und Minderheiten achten
- Abstimmen und Mehrheitsentscheidungen akzeptieren
- Das Motto: Demokratie lernen & leben. Es erklärt sich von selbst, welche Vorteile Elternhaus und Schule, vor allem aber die Kinder als zukünftige Staatsbürgerinnen und –bürger haben, wenn der Klassenrat erfolgreich eingeführt wird.
Links: www.DerKlassenrat.de
Zur Methode: http://www.derklassenrat.de/
Wie der Klassenrat schrittweise zum Baustein des Schulprogrammes entwickelt werden kann (verwendbare Materialien im Anhang) http://www.pedocs.de/volltexte/2009/476/pdf/Soziales_Lernen_NRW.pdf
Eine ausführliche programmatische Analyse aus demokratiepädagogischer Sicht: http://degede.de/uploads/media/DeGeDe_Wiss_R_Edelstein_Klassenrat_02.pdf
Komm-Mit!-Schulen
„Komm-Mit!-Fördern statt Sitzenbleiben“ war ein Projekt des Schulministeriums, die Sitzenbleiberquote in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 zu senken. An diesem Projekt nahmen auch in OWL etwa 60 Schulen teil. Es ging darum, Schülerinnen und Schüler gezielt individuell zu fördern, also Diagnose- und Förderkonzepte zu entwickeln. Begleitet wurden diese Schulen durch die Universität Koblenz Landau. Diese Projekt wurde in das Netzwerk “Zukunftsschulen-NRW” integriert.
Mehr hier:
http://www.zukunftsschulen-nrw.de/cms/front_content.php
Kommunale Integrationszentren
“Die 47 Kommunalen Integrationszentren in NRW verstehen interkulturelles Miteinander als Chance für die Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen - für die hier geborenen, die hier aufgewachsenen und zugewanderten. Mit diesem Arbeitsansatz entwickeln die Integrationszentren Programme, Projekte, Produkte und setzen diese vor Ort in Kooperation mit Partnern um.” Zum Thema Schule heißt es:
Der Bildungserfolg von Kindern mit Migrationshintergrund hängt von einer Vielzahl von Einflussfaktoren ab. Im Sinne des neuen Gesetzes zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW orientiert sich interkulturelle Schulentwicklung an der in der Schulrealität gegebenen Vielfalt. Jedem Kind sollen optimale Lernbedingungen geboten werden.
In diesem Sinne bieten die Kommunalen Integrationszentren
- Beratung von Schulen, Schulämtern, Studienseminaren und kooperierenden Institutionen,
- Fortbildungen für das gesamte pädagogische Fachpersonal, auch im Ganztag,
- Begleitung von Schulen bei ihrem Prozess der interkulturellen Öffnung,
- die Weitervermittlung und Verbreitung guter Praxis,
- die Entwicklung geeigneter Lehr- und Lernmaterialien.
- In Ostwestfalen gibt es Kommunale Integrationszentren in allen Kreisen und der Stadt Bielefeld.
Auf den Internetseiten finden auch gerade Eltern wertvolle Informationen und Publikationen zum Download.
Kommunales Integrationszentrum Bielefeld
http://www.ki-bielefeld.de
Hauptstelle der Kommunalen Integrationszentren www.kommunale-integrationszentren-nrw.de
Kompetenzen Eine Schlüsselaufgabe von Unterricht besteht darin, dass Schülerinnen und und Schüler Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung von Aufgaben und Problemen zu erwerben. Mit den vier Basiskompetenzen, der fachlichen, der methodischen, der personalen und der sozialen Kompetenz, sollen die Persönlichkeit und die Handlungsfähigkeit von Schülern entwickelt werden.
So wurden auch in NRW für alle Fächer kompetenzorientierte Kernlehrpläne entwickelt, sie beschreiben Kompetenzerwartungen (Bildungsstandards), die am Ende einer Klassen- oder Jahrgangsstufe erreicht sein sollen und überprüfbar sind (Pisa).
Das Schulministerium informiert ausführlich unter:
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/RuL/index.html
Alle Lehrpläne NRW finden Sie hier: http://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/
Kopfläuse
Früher war es peinlich, wenn man feststellen musste, dass das eigene Kind Kopfläuse hat. Heute gehen Eltern mit diesem Thema offener um, da es jeden treffen kann, gerade nach den Sommerferien. Wichtig ist nur, dass man sich im Ernstfall richtig verhält. Informieren Sie gleich die Schule und sprechen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Nützliche Informationen erhalten Sie hier in einem Bericht der Rheinischen Post.
Konfliktbewältigung s.Streitschlichtung
Kulturelle Bildung Neben den Unterrichtsangeboten Kunst und Musik findet man in vielen Schulen ein vielfältiges kulturelles Leben mit Ausstellungen, Chor, Orchester, Big-Band, Theateraufführungen, Musicals und Schülerbands.
Kulturelle Bildung gehört zum Kern des Bildungs- und Erziehungsauftrags, so heißt es auch im Internetportal des Schulministeriums NRW. Entsprechend gibt es auch landesweite Programme zur Förderung der kulturellen Bildung wie das „Landesprogramm Kultur und Schule“, „Jedem Kind ein Instrument“, „Bildungspartner Bibliothek und Schule“, „Film + Schule“, „MUS-E“.
Hinzu kommen in OWl noch Projekte wie „SMS - Singen macht Sinn“, Einführung des Singunterrichtes in den Grundschulen in OWL zusammen mit der Hochschule für Musik in Detmold und das Projekt „KulturScouts-OWL“.
In der offenen Ganztagsgrundschule und in den weiterführenden Schulen in der Übermittagsbetreuung wie im gebundenen Ganztag sind zahlreiche kulturelle Angebote hinzu gekommen, in denen sich auch Eltern engagieren.
http://kulturscouts-owl.de
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